Was Sie vermutlich
fragen würden.
Antworten auf die Fragen, die wir am häufigsten beim Erstgespräch hören. Nicht ausführlich genug? Rufen Sie an — kein Verkaufsdruck.
Werktags innerhalb von zwei Stunden während unserer Sprechzeiten (Mo–Fr 8:30–18:00 Uhr). Anfragen, die außerhalb dieser Zeit eingehen, werden am nächsten Werktag bis 10 Uhr beantwortet — schriftlich verbindlich zugesagt im Mandatsvertrag.
Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab — der gesetzlichen Grundlage für Steuerberaterhonorare in Deutschland. Vor Mandatsbeginn erläutern wir transparent, in welchem Rahmen sich die Gebühren bewegen werden, und bieten in vielen Bereichen Pauschalhonorare zu Festpreisen an.
Bei laufender Buchhaltung und Lohnabrechnung arbeiten die meisten unserer Mandanten mit Monatspauschalen, die je nach Belegvolumen kalkuliert werden.
Ja, das ist Standardvorgang bei uns. Sie unterschreiben einmal eine Vollmacht; wir kümmern uns um die Aktenübernahme einschließlich DATEV-Datenaustausch, etwaiger noch offener Erklärungen und der Kontaktaufnahme zum Vorberater.
Erfahrungsgemäß ist eine Akte innerhalb von 2–3 Wochen vollständig bei uns. Sie merken vom Wechsel im Idealfall nichts.
Auf Wunsch ja. Wir sind voll DATEV-zertifiziert und nutzen DATEV Unternehmen Online für die Belegübermittlung, ELSTER für alle Erklärungen und qualifizierte elektronische Signaturen für rechtsverbindliche Unterzeichnungen.
Wer lieber mit Papier-Ordnern arbeitet, bekommt Papier-Ordner. Wir richten uns nach Ihnen, nicht umgekehrt.
Im Idealfall die letzten zwei Steuerbescheide und — falls vorhanden — den letzten Jahresabschluss. Reicht das nicht oder fehlt? Auch nicht schlimm. Erstgespräche dienen dazu, einander kennenzulernen, nicht eine vollständige Diagnose zu stellen.
Wir unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 57 StBerG, § 203 StGB). Daten werden auf eigenen Servern in Deutschland verarbeitet, Cloud-Dienste nur DSGVO-konform und mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Berufshaftpflichtversicherung weit über das gesetzliche Mindestmaß hinaus.
Sehr gerne. Wir betreuen genauso die Einzel-Einkommensteuererklärung wie den GmbH-Konzernabschluss. Die Sorgfalt ist die gleiche — die Komplexität nicht. Und das schlägt sich im Honorar entsprechend nieder.
Ja, und wir tun es regelmäßig. Wenn ein Mandat fachlich nicht zu unserem Schwerpunkt passt oder die Chemie zwischen Mandant und Berater nicht stimmt, sagen wir das ehrlich beim Erstgespräch. Wir empfehlen dann gerne Kollegen, die besser passen — Steuerberatung lebt vom Vertrauen, nicht vom Volumen.
Rufen Sie an — kostenfrei.
Erstes Gespräch ist immer unverbindlich und kostenfrei. Auch wenn Sie nur eine schnelle Frage haben.