Häufige Fragen

Was Sie vermutlich
fragen würden.

Antworten auf die Fragen, die wir am häufigsten beim Erstgespräch hören. Nicht ausführlich genug? Rufen Sie an — kein Verkaufs­druck.

Werktags innerhalb von zwei Stunden während unserer Sprechzeiten (Mo–Fr 8:30–18:00 Uhr). Anfragen, die außerhalb dieser Zeit eingehen, werden am nächsten Werktag bis 10 Uhr beantwortet — schriftlich verbindlich zugesagt im Mandats­vertrag.

Wir rechnen nach der Steuerberater­vergütungs­verordnung (StBVV) ab — der gesetzlichen Grundlage für Steuer­berater­honorare in Deutschland. Vor Mandats­beginn erläutern wir transparent, in welchem Rahmen sich die Gebühren bewegen werden, und bieten in vielen Bereichen Pauschal­honorare zu Festpreisen an.

Bei laufender Buchhaltung und Lohn­abrechnung arbeiten die meisten unserer Mandanten mit Monats­pauschalen, die je nach Beleg­volumen kalkuliert werden.

Ja, das ist Standard­vorgang bei uns. Sie unterschreiben einmal eine Voll­macht; wir kümmern uns um die Akten­übernahme einschließlich DATEV-Daten­austausch, etwaiger noch offener Erklärungen und der Kontakt­aufnahme zum Vor­berater.

Erfahrungs­gemäß ist eine Akte innerhalb von 2–3 Wochen vollständig bei uns. Sie merken vom Wechsel im Idealfall nichts.

Auf Wunsch ja. Wir sind voll DATEV-zertifiziert und nutzen DATEV Unternehmen Online für die Beleg­übermittlung, ELSTER für alle Erklärungen und qualifizierte elektronische Signaturen für rechts­verbindliche Unterzeichnungen.

Wer lieber mit Papier-Ordnern arbeitet, bekommt Papier-Ordner. Wir richten uns nach Ihnen, nicht umgekehrt.

Im Idealfall die letzten zwei Steuer­bescheide und — falls vorhanden — den letzten Jahres­abschluss. Reicht das nicht oder fehlt? Auch nicht schlimm. Erst­gespräche dienen dazu, einander kennen­zulernen, nicht eine vollständige Diagnose zu stellen.

Wir unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheits­pflicht (§ 57 StBerG, § 203 StGB). Daten werden auf eigenen Servern in Deutschland verarbeitet, Cloud-Dienste nur DSGVO-konform und mit Auftrags­verarbeitungs­vertrag. Berufs­haftpflicht­versicherung weit über das gesetzliche Mindest­maß hinaus.

Sehr gerne. Wir betreuen genauso die Einzel-Einkommen­steuer­erklärung wie den GmbH-Konzern­abschluss. Die Sorgfalt ist die gleiche — die Komplexität nicht. Und das schlägt sich im Honorar entsprechend nieder.

Ja, und wir tun es regelmäßig. Wenn ein Mandat fachlich nicht zu unserem Schwerpunkt passt oder die Chemie zwischen Mandant und Berater nicht stimmt, sagen wir das ehrlich beim Erst­gespräch. Wir empfehlen dann gerne Kollegen, die besser passen — Steuer­beratung lebt vom Vertrauen, nicht vom Volumen.

Frage nicht dabei?

Rufen Sie an — kostenfrei.

Erstes Gespräch ist immer unverbindlich und kostenfrei. Auch wenn Sie nur eine schnelle Frage haben.