Kanzlei Hoffmann Strafverteidigung 0123 456789
Seit 2018 · Musterort · Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Strafrecht (DAV) · Bundesweit tätig

Wenn die Lage
ernst wird.

Kanzlei Hoffmann ist eine spezialisierte Strafverteidigung in Musterort. Schwerpunkte: Wirtschafts-, Steuer- und IT-Strafrecht. Wenn ein Verfahren gegen Sie eingeleitet ist, übernehmen wir es — und führen es ruhig, fundiert und im Tempo, das die Sache verlangt.

Wenn Sie eine Vorladung oder eine Hausdurchsuchung hatten — drei Dinge sofort:

  1. Nicht reden. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern.
  2. Nichts unterschreiben. Auch nicht „nur formal".
  3. Anrufen. Erst danach entscheiden wir gemeinsam über alles Weitere.
01

Sie haben eine Vorladung. Oder etwas Schlimmeres.

Die meisten unserer Mandant:innen rufen am Tag nach einer von vier Situationen an. In jeder von ihnen ist der wichtigste Schritt derselbe: jetzt nicht selbst handeln.

  1. A

    Die Vorladung als Beschuldigte:r

    Ein Brief der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. „Bitte erscheinen Sie am ... zu einer Vernehmung." Sie sind nicht verpflichtet zu kommen — und nicht verpflichtet, sich zu äußern. Wir prüfen den Vorwurf, fordern Akteneinsicht und entscheiden über das weitere Vorgehen.

  2. B

    Die Hausdurchsuchung

    Beamt:innen mit Durchsuchungs­beschluss stehen in der Tür. Sie haben das Recht zu schweigen. Sie haben das Recht, die Anwesenheit einer Verteidigerin zu verlangen. Was Sie nicht haben sollten: das Gefühl, der Sache durch Kooperation den Stress nehmen zu können.

  3. C

    Die Mitteilung der Steuerfahndung

    Verfahren wegen Steuer­hinterziehung sind oft komplex, schwer abzuschätzen — und enden anders, als sie beginnen. Wir koordinieren gleichzeitig mit Ihrer Steuer­berater­kanzlei und führen das Strafverfahren als zwei Spuren parallel.

  4. D

    Die Beschuldigung im Unternehmen

    Sie sind Geschäftsführer:in oder Vorstand. Ein interner Vorgang wird zum strafrechtlich relevanten Fall. Wir vertreten Sie persönlich — getrennt von einer möglichen Unternehmens­verteidigung, mit klarer Trennung der Interessen.

02

Drei Schwerpunkte. Was nicht dazu gehört, sagen wir Ihnen offen.

Wir machen kein Allgemein­strafrecht. Kein Verkehrs­strafrecht. Kein Sexual­strafrecht. Wer in einem dieser Bereiche eine Verteidigung braucht, bekommt von uns die Empfehlung einer spezialisierten Kollegin oder eines Kollegen.

I

Wirtschafts­strafrecht

  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Betrug, gewerbsmäßiger Betrug (§§ 263, 263a StGB)
  • Insolvenzverschleppung, Bankrott
  • Subventionsbetrug
  • Geldwäsche (§ 261 StGB)
  • Korruption (§§ 299, 331 ff. StGB)

Verteidigung von Einzelpersonen — Geschäfts­führer:innen, Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte.

II

Steuer­strafrecht

  • Steuer­hinterziehung (§ 370 AO)
  • Leichtfertige Steuer­verkürzung (§ 378 AO)
  • Selbstanzeige (§ 371 AO) und ihre Grenzen
  • Verfahren der Steuerfahndung
  • Schwarzarbeit und Sozialversicherungs­betrug

Eng abgestimmt mit Ihrer Steuer­berater­kanzlei — parallele Spuren, nicht eine.

III

IT-Strafrecht

  • Ausspähen, Abfangen, Datenhehlerei (§§ 202a ff. StGB)
  • Computer­betrug (§ 263a StGB)
  • Verfahren um Krypto­werte
  • Strafverfahren im Darknet-Kontext
  • Anordnungen zu Server- und Cloud-Daten

Wachsendes Feld mit oft unklarer Beweislage — hier zählt technisches Verständnis ebenso wie juristisches.

Honorar: Wir vereinbaren ein Wahlmandat nach § 3a RVG — schriftlich, transparent, vor Mandats­annahme. Pflichtverteidigung ist möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

03

Was Sie erwartet, wenn Sie anrufen.

Vier Schritte vom ersten Telefonat bis zum Abschluss des Verfahrens — ohne Beratungs­bla, ohne Versprechungen.

  1. 01

    Erstgespräch · vertraulich

    Telefon oder vor Ort, 30 Minuten, kostenfrei. Sie schildern den Stand. Wir prüfen, ob wir Sie verteidigen können und wollen — und ob die Sache zu unserem Schwerpunkt passt.

  2. 02

    Honorarvereinbarung & Mandatsannahme

    Wenn beides passt: schriftliche Honorar­vereinbarung nach § 3a RVG. Sie wissen vor Mandatsannahme, was die Verteidigung kostet. Keine versteckten Aufschläge, keine Überraschungen im Abrechnungs­schreiben.

  3. 03

    Akteneinsicht & Strategie

    Wir beantragen Akteneinsicht, lesen jede Seite und entwickeln eine Verteidigungs­strategie. Diese stimmen wir ausführlich mit Ihnen ab — ob wir aussagen, schweigen, Anträge stellen, verständigen oder verhandeln.

  4. 04

    Verfahren & Abschluss

    Vertretung im Ermittlungs­verfahren, vor dem Amts- oder Landgericht. Verständigungs­gespräche, Hauptverhandlung, gegebenenfalls Revision. Sie sind bei jedem strategischen Schritt informiert.

Porträt von Yara Musterfrau, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Strafrecht.
Yara Musterfrau Inhaberin · Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Strafrecht
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Ich verteidige Einzelpersonen.

Mein Name ist Yara Musterfrau. Ich bin Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Strafrecht, arbeite seit zwölf Jahren in dem Feld und habe diese Kanzlei 2018 in Musterort gegründet.

Studium und Promotion in Bonn und Genf, anschließend Referendariat in Musterort. Sechs Jahre in einer renommierten lokaler Wirtschaftsstrafrechts­kanzlei, seit 2018 selbständig — bewusst klein, bewusst spezialisiert.

Ich übernehme nur Mandate, bei denen ich überzeugt bin, dass ich Ihnen tatsächlich helfen kann. Bei allem anderen empfehle ich Kolleg:innen. Verteidigung ist Vertrauenssache — und Vertrauen wird gegen klare Erwartungen aufgebaut, nicht gegen Marketing­versprechen.

Berufszulassung
Rechtsanwältin · Rechtsanwaltskammer Musterort (seit 2014)
Schwerpunkt
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Strafrecht (seit 2019)
Promotion
iur., Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 2015
Sprachen im Mandat
Deutsch · Englisch · Französisch
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein (DAV) · Vereinigung lokaler Strafverteidiger e. V. (Gast) · Wistev
Lehrauftrag
FH des Bundes für öffentliche Verwaltung · seit 2022
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Häufig gestellte Fragen.

Wenn Ihre Frage hier fehlt, rufen Sie an — 30 Minuten Erstgespräch sind kostenfrei.

Was kostet eine Verteidigung?

Das hängt vom Umfang ab. Wir vereinbaren ein Wahlmandat nach § 3a RVG — schriftlich, transparent, vor Mandatsannahme. Üblich sind Stundenhonorare zwischen 320 € und 480 € netto, je nach Komplexität. Bei klar abgrenzbaren Verfahren bieten wir auf Wunsch auch Pauschalen an.

Übernimmt die Rechtsschutz­versicherung die Kosten?

Bei einem Wahlmandat im Strafverfahren kommt es darauf an, ob die Versicherung Wahlanwalts­kosten übernimmt. Wir prüfen das vor Mandats­annahme. Falls nicht: Sie wissen das, bevor wir irgendetwas tun.

Kann ich anrufen, wenn die Polizei vor der Tür steht?

Ja. Lassen Sie die Beamt:innen wissen, dass Sie eine Verteidigerin informieren — und rufen Sie uns an. Sie haben das Recht, bei einer Durchsuchung anwaltlich begleitet zu werden. Unsere Notfall­erreichbarkeit für laufende Mandate ist 24 Stunden besetzt.

Vertreten Sie auch außerhalb von Musterort?

Ja, bundesweit. Hauptsächlich an Gerichten in Musterregion und Musterregion, bei größeren Verfahren auch in Musterort, Musterort und Musterort. Anreisekosten sind in der Honorar­vereinbarung geregelt.

Ich bin Zeuge, nicht Beschuldigter — brauche ich trotzdem eine Anwältin?

Häufig ja — insbesondere bei „Zeugen-Vernehmungen" in komplexen Verfahren, wo die Grenze zur Beschuldigten­vernehmung fließend ist. In einem kurzen Vorab-Gespräch ordnen wir das ein.

Was, wenn ich tatsächlich schuldig bin?

Verteidigung ist nicht das Bestreiten von Tatsachen, sondern die rechtliche Vertretung Ihrer Interessen. Auch wer „etwas getan hat", hat Anspruch auf ein faires Verfahren und auf eine sachkundige Begleitung — etwa bei Verständigungs­gesprächen oder Beweisanträgen.

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Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie an.

Erstgespräch 30 Minuten, kostenfrei und vertraulich. Unter ärztlicher und anwaltlicher Schweigepflicht.

Hinweis: E-Mails sind unverschlüsselt. Schreiben Sie keine Details, deren Vertraulichkeit Ihnen wichtig ist — das machen wir am Telefon oder über beA. Wir antworten innerhalb eines Werktages.